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BSG, 26.09.2022 - B 8 SO 37/22 BH |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 35/22 BH v. 26.09.2022
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.10.2019 - S 90 SO 864/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - L 23 SO 279/19
- BSG, 26.09.2022 - B 8 SO 37/22 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer …
Auszug aus BSG, 26.09.2022 - B 8 SO 37/22 BH
Die vorliegend vor der mündlichen Verhandlung in Aussicht gestellte sitzungspolizeiliche Anordnung (§ 176 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ) , voraussichtlich wegen der andauernden COVID 19-Pandemie im Gerichtssaal eine Mund- und Nasenbedeckung tragen zu müssen, wäre grundsätzlich wegen erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt gewesen, weil sie geeignet ist, mögliche Infektionen im Gerichtssaal zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hierfür zu senken (vgl Bundesverfassungsgericht vom 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - MDR 2020, 1523 ;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG , 10. Aufl 2021, § 176 RdNr 15a; Metz, Deutsche Richterzeitung 2020, 256 ) ; darin liegt auch kein Verstoß gegen das in § 176 Abs. 2 Satz 1 GVG normierte Verhüllungsverbot.